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Der Ausschuss für Bankenaufsicht in Basel hat in den letzten Jahren international gültige Regeln zu den Eigenkapitalvorschriften erlassen. Neben Basel I und Basel II gelten auch die neuen Vorschriften für Basel III.
Unter dem Titel Basel II und auch Basel III ist eine Regelung der Eigenmittelbestimmungen für Kreditinstitute zu verstehen. Demnach wird die Mindesthöhe der Eigenmittelausstattung von Kreditinstituten mehr von der Bonität der Kreditnehmer abhängig gemacht. Das bedeutet, dass bei Krediten für Kundinnen und Kunden mit schlechter Bonität sich die Bank mit einem größeren „Risikopolster“ in Form von Eigenkapital absichern muss, als dies bei Kunden mit guter Bonität notwendig wäre. Eine höhere Unterlegung mit Eigenkapital bedeuten aber höhere Kosten für die Bank, die sie in Form höherer Kreditzinsen weiterverrechnet.
Basel II und Basel III
Basel III
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Stand: 1. Jänner 2024
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